03/2021 Aktuelle LOGL Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unsere intensiven Bemühungen über die letzten Monate hinweg haben Früchte getragen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gewährt Vereinen aus seinem Zuständigkeitsbereich Corona-Hilfen- hierzu gehören auch Obst- und Gartenbauvereine. Im Folgenden finden Sie die dazugehörige Pressemitteilung des MLR.

Weitere Informationen zur Abwicklung folgen!

 

 

Des Weiteren beschäftigt uns das Thema Transparenzregister. Hier treffen gerade Schreiben bei den Vereinen ein.

Die gute Nachricht: Eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine (steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) ist seit dem Jahr 2020 möglich. Außerdem erfolgt die Eintragung in das Transparenzregister für Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, automatisch.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten.

 


 

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Corona-Hilfe für Vereine

Pressemitteilung Corona-Hilfe für Vereine

 


 

Gebührenbescheide zur Führung des Transparenzregisters verunsichern Vereine

Derzeit haben viele Vereine vom Bundesanzeiger Verlag einen Gebührenbescheid für die Führung des Transparenzregisters erhalten, der für einige Irritationen gesorgt hat. Die zuständige Stelle ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH. Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz eingeführt. Es enthält unter anderem Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts. Das betrifft auch Vereine. Die Eintragung in das Transparenzregister für Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, erfolgt automatisch. Eingetragene Vereine sind deshalb zwar nicht meldepflichtig, müssen aber grundsätzlich dennoch die Gebühr für die Führung des Registers entrichten. Diese Gebühren müssen also erstmal bezahlt werden.

 

Ein Antrag auf Gebührenbefreiung ist für eingetragene, gemeinnützige Vereine (steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) ab dem Jahr 2020 unter Vorlage entsprechender Unterlagen möglich. Der Antrag wirkt allerdings nur in dem Jahr, in dem er gestellt wurde und kann nicht rückwirkend gestellt werden.

 

Der Antrag zur Gebührenbefreiung kann per E-Mail bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH nach § 4 der Transparenzverordnung gestellt werden. E-Mail-Adresse für Befreiungsanträge: gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de

 

Einen entsprechenden Mustertext zur Beantragung der Gebührenbefreiung können Sie sich über den Button “Mustervorlage zum Download” herunterladen.

 

Mustervorlage zum Download

 

Die gesetzliche Grundlage können Sie hier nachlesen.

Laut § 4 dieser Verordnung ist die Gebührenbefreiung geregelt.
Einzelvereine müssten Gebührenbefreiung erhalten, sofern sie gemeinnützige Zwecke verfolgen und sich dies auch aus ihrer Satzung ergibt. Die Bescheinigungen des Finanzamts werden bestenfalls mit dem Gebührenbefreiungsantrag vorgelegt (s.u.). Aufgrund der Verbandsstruktur und der Eigenständigkeit der einzelnen Vereine ist eine Sammelabwicklung über den LOGL wohl nicht möglich.

 

Folgende Unterlagen sind zum Nachweis dem Antrag beizufügen:

  • Aktueller Vereinsregisterauszug mit Name und Sitz des Vereins und unter Bezeichnung des aktuellen Vorstands mit Vertretungsbefugnis.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins (z.B. KSt-Freistellungsbescheid).
  • Kopie des Personalausweises (Nachweis der Identität).

 

 Hinweis

Um betrügerische E-Mails, die in diesem Zusammenhang auch immer wieder unterwegs sind, auszuschließen, sollte man folgendes beachten:

• Auf den Absender achten! Gültige Bescheide kommen von der Bundesanzeiger Verlag GmbH.
• Die richtige Gebührenangabe: Für die Führung des Transparenzregisters fällt eine jährlich zu entrichtende Gebühr an: bis zum Jahr 2019 2,50 EUR netto pro Jahr ab dem Jahr 2020 4,80 EUR netto pro Jahr

 


 

Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL)

Klopstockstraße 6, 70193 Stuttgart
Telefon: 0711-632901
Fax:0711-638299
E-Mail: info@logl-bw.de
Vereinsregister: 10 VR 2209, Amtsgericht Stuttgart
Verantwortlich für den Inhalt: Landesgeschäftsführer Rolf Heinzelmann

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