Kurzinfo LOGL zu Rindenbrand und Kündigung Mostobstverträge

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Schwarzer Rindenbrand liebt Hitze und Trockenheit

Lieber Herr Hieber,

 

Die Pilzkrankheit Schwarzer Rindbrand, die insbesondere an Apfel und Birne auftritt und durch Hitze und Trockenheit stark begünstigt wird, zeigt sich erst in den letzten Jahren deutlich und muss somit auch mit der Klimaerwärmung in Verbindung gebracht werden. Auch die Streuobstbestände in Baden-Württemberg sind vom Schwarzen Rindenbrand nicht unerheblich betroffen. Aus zunächst schwarzen bis dunkelbraunen, eingesunkenen Rindenstellen entwickeln sich häufig Bereiche, wo sich die Rinde komplett ablöst und der Holzkörper – meist schwarz verfärbt – sichtbar wird.

Insbesondere Stammverletzungen, z.B. durch Mähgeräte, sind zu vermeiden und Frostrissen sollte durch einen Weißanstrich vorgebeugt werden.

Da Pflanzenschutzmaßnahmen in Obstwiesen nur sehr eingeschränkt möglich sind, sollte man vorbeugende Maßnahmen im Blick haben. Dies beginnt bereits bei der Standortwahl, wo südexponierte, trockene Lagen eher ungeeignet sind. Der wichtigen und zeitnahen Wasserversorgung – insbesondere von Junganlagen-  ist künftig noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen. In Obst&Garten/Juli 2020 hatten wir bereits über den Rindenbrand berichtet.

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen in der Anlage und unterstützen Sie Herrn Dr. Jan Hinrichs-Berger vom LTZ Augustenberg bei der Erfassung von wichtigen Daten zum Schwarzen Rindenbrand.

Rolf Heinzelmann, LOGL

Merkblatt und Fragebogen zum Schwarzen Rindenbrand

Im Rahmen eines vom MLR geförderten Forschungsvorhabens zum Schwarzen Rindenbrand interessiert sich das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) für die Verbreitung des Schwarzen Rindenbrandes im Land und ganz besonders für die Anfälligkeit/Widerstandsfähigkeit von Apfel- und Birnen Sorten im Streuobst. In diesem Zusammenhang wurden ein kurzes Merkblatt und jeweils ein Fragebogen (Streuobstbau/Erwerbsobstbau) erstellt (siehe Anhang).Merkblatt und Fragebogen finden sich auch auf den LTZ-Internetseiten https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Pilz_Krankheiten unter der Überschrift „Haus- und Kleingarten“ bzw. „Obstbau“ (leider sehr versteckt).Bitte leiten Sie die Informationen auch an Ihre Mitglieder weiter.

Schwarzer Rindenbrand, Jan Hinrichs-Berger.

Merkblatt Schwarzer Rindenbrand an Kernobst

Erhebungsbogen Streuobstbau

Erhebungsbogen Erwerbsobstbau

Obstwiese, R. Heinzelmann.

Kommentar zur Kündigung von Mostobstverträgen durch Großkeltereien

 

Bewirtschafter:innen und ihre Streuobstwiesen sind die Leidtragenden

Die gezielte Förderung bzw. vergleichbar hohe Preise haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Anliefermenge von Bio-Mostobst kontinuierlich angestiegen ist. Für die Verarbeiter:innen war das ebenfalls ein gutes Geschäft, weil ein guter Absatz dafür sorgte. Auch um Mitbewerber:innen in Schach zu halten, hatten bestimmte größere Fruchtsafthersteller zunächst zwischen 17 € und

25 € vertraglich garantiert. Die Problematik begann sich bereits im letzten Jahr abzuzeichnen, als man trotz bestehender Verträge und ohne vorherige Kommunikation, den garantierten Preis um ca. 3 € senkte. Darauf folgte berechtigte Kritik über diese Vorgehensweise und nun steigt man zunächst ganz aus und kündigt die Verträge. Statt 20 € bzw. 17 € stehen jetzt 14 € im Raum, für die es aber keine Garantien mehr geben soll. Außerdem sollen auch die Bio-Zertifizierungskosten an die Erzeuger:innen weitergegeben werden. Klar ist, dass der Bio-Absatz global stark zugenommen hat und auf den Markt drückt und dadurch sein Alleinstellungsmerkmal verliert (der Anteil von Bio- Apfelsaft lag in Baden-Württemberg 2020 bei ca.15 %), auch der Bio-Tafelanbau ist letztlich an dieser Entwicklung beteiligt.
Wenn der im Grunde ja begrüßenswerte Trend weiter anhält, ist „Bio“ bald das neue „Konventionell“ und das wird sich auf die „normalen“ Mostobstpreise zusätzlich negativ auswirken. Dass in den meisten Obstwiesen – Bio hin oder her – ohnehin nahezu kein Pflanzenschutz betrieben wird, hat sich inzwischen ebenfalls herumgesprochen.
Große Fruchtsafthersteller:innen begannen bereits vor Jahren damit „Mostobstplantagen“ selbst anzulegen um sich von Anliefer:innen unabhängiger zu machen, auch wegen Alternanz bedingten Ertragsschwankungen und unsicheren Zukunftsaussichten.
Nun kommen diese Anlagen langsam in den Vollertrag und man kann es sich eher leisten langjährige Anliefer:innen zu verprellen. Diese Plantagen haben allerdings rein gar nichts mit unseren landschaftsprägenden Streuobstwiesen zu tun und auch keinesfalls deren ökologische Wertigkeit. Daher werden wir künftig den Fokus noch stärker auf das Alleinstellungsmerkmal „Herkunft aus heimischen Obstwiesen“ lenken müssen, das allemal wertvoller ist als „Bio aus Fernost“. Auch das Verhalten der Verbraucher:innen spielt dabei eine wichtige Rolle, greifen diese vermehrt zu hochwertigen Säften und Produkten von regionalen Direktvermarktern -mit der klaren Herkunft Streuobstwiesen – wirkt sich dies sehr positiv auf die Gesamtsituation aus. So gewinnen auch entsprechende Marketingstrategien hier zunehmend an Bedeutung.
Auch Bag-in-Box-Saft hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, da liegt es für manche:n Stücklesbesitzer:innen nahe, lieber für den Eigenbedarf und zum Verschenken zu produzieren, als sich mit unbefriedigenden Preisen abzufinden. Inzwischen gibt es verschiedene Regionale Fruchtsaftkeltereien, die Bag-in-Box-Abfüllungen anbieten. Eine Liste der Verarbeiter:innen werden wir in einer der nächsten Ausgaben veröffentlichen.
Über die Gründung regionaler Erzeugergenossenschaften ist jetzt ebenfalls nachzudenken.
Der LOGL hatte bereits mehrmals vorgeschlagen einen Mostobst – Fonds einzurichten in den alle Beteiligten einzahlen – auch die Fruchtsaftindustrie und das Land, um so die Alternanz – und marktbedingten Schwankungen abzufedern.
Diesen Punkt werden wir bei einem der nächsten Gespräche mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wieder mit aufnehmen.
Natürlich muss sich das Geschäft insbesondere für Verarbeiter:innen und Erzeuger:innen unter dem Strich rechnen. Aber der Erhalt dieser einzigartigen Biodiversitätszentren, die insbesondere für Baden-Württemberg prägend sind, muss uns doch allen gemeinsam zumindest eine Kleinigkeit wert sein!

 

Rolf Heinzelmann, LOGL

Für Kurzentschlossene:

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart und die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau laden zum 51. Weinsberger Obstbautag ein, der 09. Februar 2021
als Online-Veranstaltung stattfindet. Die Teilnahme ist kostenlos. Bei Bedarf wird ein Fortbildungsnachweis für die Sachkunde in Höhe von 2 Stunden ausgestellt.

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart und dient auch zur späteren Erstellung der Sachkundenachweise im Bereich Pflanzenschutz.

Die Anmeldung zur Onlineveranstaltung erfolgt über die Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt3/Seiten/default.aspx

51. Weinsberger Obstbautag Programm 

Online-Veranstaltung Sachkunde-Pflanzenschutz Obstbau/Streuobst

Auf Grund der aktuellen Situation bietet der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.(VdAW) in Verbindung mit dem LOGL eine Online-Veranstaltung zur Auffrischung der Sachkunde-Pflanzenschutz Obstbau/Streuobst am 17. Februar 2021 von 18:00 -20:00 Uhr an.
Durch die Online-Sachkunde werden zwei der vorgeschriebenen vier Stunden abgedeckt.
Die Veranstaltung findet über die Online-Plattform Zoom statt. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie zusammen mit der Anmeldebestätigung.

Anmeldung  Sachkunde-Pflanzenschutz

Saatgutset, P. Kaiser.

Aktion „Sortendetektive“ verlängert bis Oktober 2021:

Gemeinsam mit dem LOGL richtete sich der Verein Genbänkle e. V. mit der Kampagne „Sortendetektive“ im letzten Jahr an alle interessierten Vereine, Gruppen oder Personen und rief auf zur gemeinsamen Sortensuche.
Die aktive Suche nach alten Sorten mit Hilfe von Steckbrief-Formularen soll nun auch im Jahr 2021 weiter stattfinden. Ausgefüllte Steckbriefe werden vom Genbänkle e.V. bis Oktober 2021 gesammelt und ausgewertet. Langfristiges Ziel ist es, möglichst viele der Sorten wieder in die Gärten und auf die Teller zu bringen. Systematische oder aufwändige Recherchen können ggf. nach Absprache unterstützt werden. Aufwendungen (wie bei der Suche entstehende Fahrkosten) können erstattet werden.

 

Weitere Infos und Formulare unter:
www.logl-bw.de/index.php/aktion-sortendetektive und www.genbaenkle.de

 

Das Genbänkle hat das Saatgutset „Wachsende Begeisterung“ zusammengestellt, damit sollen alte Sorten und deren geschmackliche Vielfalt wieder in die Gärten und in die Küchen gebracht werden.
Im Stoffbeutel befindet sich je ein Saatguttütchen folgender historischer Sorten: Kopfsalat „Wunder von Stuttgart“, Linse „Späths Alblinse I“, Rettich „Ostergruß rosa 2“, Weißkohl „Filder-Spitzkraut“, Feuerbohne „Scarlet Emperor“, Zwiebel „Stuttgarter Riesen“, Lein „Blaues Wunder“. Das Set ist über das Genbänkle e.V. erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie auf www.genbaenkle.de

 

Landesweite Streuobstpflegetage 2021?

Die Landesweiten Streuobstpflegetage können dieses Jahr leider nicht wie gewohnt stattfinden. Derzeit gelten immer noch coronabedingt Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg.
Die notwendige Pflege und Erhaltung privaten Gartenanlagen, Grünflächen oder Grundstücken ist laut Corona-Verordnung erlaubt. Somit können notwendige Schnittmaßnahmen vorgenommen und die eigenen Bäume gepflegt werden.

Es ist allerdings aktuell nicht erlaubt, sich in Gruppen, etwa zur gemeinsamen Baum-Pflege, zu treffen. Wie bei allen anderen Aktivitäten ist der Aufenthalt draußen nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren (nicht im Haushalt lebenden) Person möglich. Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln müssen dabei selbstverständlich eingehalten werden.

Auf der LOGL-Homepage gibt es dennoch die Möglichkeit Bäume, die in Einzelaktionen geschnitten wurden, einzutragen und zu sammeln:

Melden Sie hier Ihre geschnittenen Bäume

Gute Idee

Da aus bekannten Gründen derzeit auch keine Schnittkurse stattfinden können, hat der VOGL Linsenhofen das Schneiden eines Obstbaums mittels Drohne aufgenommen und ein Schnittvideo erstellt.

https://www.vogl-linsenhofen.de/

 

Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft

Baden-Württemberg e.V. (LOGL)

Klopstockstraße 6, 70193 Stuttgart

Telefon: 0711-632901

Fax:0711-638299

E-Mail: info@logl-bw.de

 

Vereinsregister: 10 VR 2209, Amtsgericht Stuttgart

Verantwortlich für den Inhalt: Landesgeschäftsführer Rolf Heinzelmann

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