Informationen zum “Volksbegehren Artenschutz”
Vorwort des LOGL-Rundbrief 02-2019:
Ein wichtiges Ziel des LOGL ist die Förderung der Obstwiesenpflege und somit hat auch der Artenschutz für uns einen hohen Stellenwert.
Daher können wir die Ziele des „Volksbegehren Artenschutz“ grundsätzlich nur begrüßen. Wir haben allerdings Bedenken, dass dessen Forderungen / Maßnahmen teilweise das Gegenteil bewirken werden.
Diese Bedenken hatten wir bereits in unserem „offenen Brief im Juli zum Ausdruck gebracht.
Nicht nur konventionell wirtschaftende, sondern auch manche Bio-Landwirte sehen die Forderungen im Gesetzesentwurf des Volksbegehrens derzeit kritisch.
Das generelle Verbot von Pflanzenschutzmitteln in allen Schutzgebieten empfinden viele Wein-, Obst- und Gemüsebauern, die Qualitätsprodukte vermarkten, existenzbedrohend.
Dies gilt ebenso für Obstwiesenbewirtschafter, die noch Tafelobst vermarkten.
Die Vorschrift 50 % Ökolandbau per Gesetz vorzuschreiben, ohne das Verbraucherverhalten zu berücksichtigen, erinnert an Planwirtschaft und macht auch Selbstvermarktern, die noch regional produzieren, Sorgen.
Sämtliche Obstwiesen pauschal als Naturschutzgebiet auszuweisen, lehnt der LOGL bereits seit Jahren ab – nicht erst seit dem Volksbegehren Pro Biene.
Pflegemaßnahmen, die als Gefährdung des Schutzzweckes angesehen werden können, sind dann nicht mehr erlaubt, oder benötigen in Form einer Ausnahmeregelung die Genehmigung der Naturschutzbehörden.
Welche Pflegemaßnahmen dies im Einzelnen sind ist nicht wirklich eindeutig.
Möglicherweise fällt bereits das Roden eines Altbaumes darunter, auch wenn eine Nach-
pflanzung vorgesehen ist. Bei Neupflanzungen dürften dann nur noch Hochstämme und keine Halbstämme mehr gepflanzt werden.
Auch wer künftig z.B. an den Triebspitzen der Leitäste eines Jungbaums Blattlausbefall hat und diese mit einem zugelassenen, biologischen Präparat punktuell bekämpfen will, bräuchte eine Ausnahmegenehmigung.
Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zum Artenschutz in Baden-Württemberg hat mit der Prüfung durch das Innenministerium die zweite Hürde genommen und die Unterschriftensammlung hat am 24. September 2019 begonnen.
Ist das Volksbegehren erfolgreich, ist der Gesetzentwurf, der auch die Unternaturschutzstellung von Obstwiesen vorsieht, erst einmal durch.
Der Landtag kann diesen Entwurf unverändert annehmen oder ablehnen und dann eventuell einen Alternativvorschlag vorlegen.Bei Ablehnung durch den Landtag kommt es zu einer Volksabstimmung!
Deshalb sollte jeder, der den Gesetzentwurf kritisch sieht, seine Bedenken an die Landtagsabgeordneten der Wahlkreise entsprechend weitergeben.
Wir verweisen auch auf unsere Homepage
www.logl-bw.de, hier finden Sie weitere Infos zum Thema.
Herzlichst Ihr
Rolf Heinzelmann
LOGL – Geschäftsführer
Im Anhang finden Sie eine Postkarte zum Auslegen oder zur Kontaktaufnahme mit Ihrer/m Landtagsabgeordneten.
Postkarte Volksbegehren LOGL
Weitere Infos:
LOGL: Ausführungen Argumente allgemein
Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV): Alles Pro Biene